filesharing-und-recht.de: Filesharing und Abmahnung

Die Rechtslage und Haftungsrisiken beim Filesharing:

Abmahnung erhalten? - Hilfe durch spezialisierten Rechtsanwalt


Die Nutzung von Filesharing-Systemen (Peer-to-Peer-Netzwerken) oder sog. Internettauschbörsen birgt erhebliche Haftungsrisiken und wirft vielfältige, weitgehend noch nicht abschließend geklärte Rechtsfragen auf.


Klar wird man wohl mittlerweile sagen können, dass die Nutzung regelmäßig illegal ist - unabhängig davon, ob es um den Upload oder um den Download der Dateien geht.


Regelmäßig bringen die Rechteinhaber über eingeleitete Ermittlungsverfahren die IP-Adresse des Internetanschlusses in Erfahrung, über den die potentiellen Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. So wird der Anschlussinhaber ermittelt, der in der Regel von den Rechteinhabern abgemahnt wird und von dem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert wird. 


Großteils nehmen Kinder und Jugendliche am Filesharing teil, die - oftmals ahnungslosen - Eltern als Anschlussinhaber erhalten mit der Abmahnung eine böse Überraschung und sollen als sog. Störer für die über ihren Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen haften.


Die Rechtslage ist in der Regel nicht so eindeutig, wie in den Abmahnschreiben der Rechteinhaber dargestellt. Es gibt eine Vielzahl von speziellen Fallkonstellationen, die auch in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt werden. 


Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Fachanwalt für IT-Recht beraten, damit Sie richtig reagieren können.